Nordumgehung: Bundesregierung sieht keinen Lärmschutzbedarf

Nach Beschwerden über mangelnden Lärmschutz an der A30-Nordumgehung stellte der FDP-Abgeordnete Frank Schäffler eine entsprechende schriftliche Anfrage an die Bundesregierung. Diese sieht jedoch keinen weiteren Lärmschutzbedarf. Schäffler empörte sich, die Bundesregierung verstecke sich hinter Berechnungen aus der Vorplanung, die realtätsfern sind. Solche berechtigten Anliegen dürften Schäffler zufolge nicht einfach abgewiesen werden! Auch unser Vorsitzender Ulrich Kreft sieht den Bund hier in der Pflicht: „Die Stadt Bad Oeynhausen hat aus eigenen Mitteln den offenporigen Asphalt finanziert, der eine deutliche lärmmindernde Wirkung haben soll. Der Lärmschutz an Autobahnen und Bundesstraßen fällt laut Straßenverkehrslärmverordnung aber in den Aufgabenbereich des Bundes. Dieser darf sich nicht einfach aus der Verantwortung ziehen und hier fehlt auf  einer Strecke von zig Metern vor der bestehenden Siedlung aber der sonst bereits vorhandene Lärmschutzwall!“ Schäffler und Kreft fordern, die Lärmbelästigung nochmals zu überpüfen und angemessene Maßnahmen zu treffen.