„Sehr geehrter Herr Stuke,
Dieser Artikel veranlasst uns, Ihnen und damit den Lesern der NW den Standpunkt der FDP Bad Oeynhausens zu diesem wichtigen Thema darzulegen:
Der o.g. Artikel erweckt den Anschein, daß hier zwischen Straßen NRW und der Stadt Bad Oeynhausen für die kurzfristig mit Öffnung der Autobahn in beide Fahrtrichtungen sinnvollen Maßnahmen zur Verkehrssteuerung bisher keine Übereinstimmung erzielt werden konnte.
Für uns ist es unvorstellbar, daß der Durchgangs-LKW-Verkehr in der bisherigen Art und Weise weiterhin in den beiden Fahrtrichtungen auf der Kanal- und Mindener Straße freie Durchfahrt behielte! Das aber wäre zu erwarten, wenn hier keine generelle Sperrung für den Durchgangsverkehr von LKW über 3,5 oder alternativ max. 7,5 to zur Durchführung kämen, da die Fahrer dieser LKW alleine wegen der eingesparten mind. 6 km an Fahrt-Strecke und Zeit sowie Mautkosten weiterhin die Stadt-Durchfahrt wählen würden!
Es kann nicht sein, daß die Bürger dieser Stadt durch eine neuerliche Teilung der Stadt in der Nord-Südrichtung durch die Nordumgehung einschließlich aller damit verbundenen Belastungen betroffen sind, ohne daß sich hier für die Verkehrsbelastung in der Stadt insgesamt deutliche Verbesserungen ergeben!
Wir gehen davon aus, dass sowohl Straßen-NRW als auch die Stadt Bad Oeynhausen hier rechtzeitig, also bis zum Beginn des Jahres 2019, zu Lösungen kommen werden, die den Vorstellungen der Bürger unserer Stadt entsprechen!
Die von uns geforderte Lösung besteht aus der Aussperrung des LKW-Durchgangsverkehrs von der B 61, also der Kanal- und Mindener Straße, wobei dann aber auch Kontrollen erforderlich werden, evtl. auch automatisch. Das dürfte sich für die Stadt durch die zu erwartenden Bußgeld-Einnahmen dann auch lohnen!
Es muss dafür gesorgt werden, daß nicht so über Verkehrsregeln hinweggesehen werden kann, wie es bisher bei den alltäglichen Rotlicht-Verstößen in der Stadt den Anschein hat!
Ulrich Kreft
FDP-Stadtverband Bad Oeynhausen“